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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln verschiedene Vorgänge bei Verträgen zwischen Ihnen als Auftraggeber und Manuela Stütz. Bitte lesen Sie diese sorgsam durch. Mit der Buchung des  Angebots stimmen Sie auch diesen AGB’s zu. Lassen Sie sich bitte nicht davon abschrecken. Auch eine Buchung einer Musikerin ist ein normaler Geschäftsvorgang, der dementsprechend auch rechtlich geregelt sein muss. Es bedeutet Sicherheit für beide Seiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Angebot


Sie erhalten grundsätzlich ein Angebot zu Ihrer Anfrage. Darin sind der Preis, die dazugehörigen Leistungen und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer des Angebots aufgeführt. Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, gilt das Angebot für 7 Tage.

§ 2 Vertragsabschluss

Nehmen Sie das Angebot von Manuela Stütz an, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Hiermit gilt ihre Buchung als bestätigt und Sie stimmen damit den AGB´s zu.
Nur bei Aufträgen, welche  ein Honorar von 500 € übersteigen, erhalten Sie einen Vertrag zur Unterschrift, welcher zur gegenseitigen Absicherung beiträgt. Diesen senden Sie bitte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt an Manuela Stütz zurück. Mit der Unterschrift dieses Vertrages erklären sie sich mit den AGB´s auf der Seite www.voideofhearts.de einverstanden.
Hiermit gilt ihre Buchung als bestätigt und der Termin ist fest reserviert.

§ 3 Wie erfolgt die Bezahlung der Gesamtsumme (abzüglich der Anzahlung)?

Bei Musikern ist immer noch Barzahlung branchenüblich und auch mir am liebsten.
Geben Sie gerne einen Umschlag mit dem Geld einem Vertrauten (Trauzeugen, Eltern, Geschwister) und lassen Sie denjenigen den Umschlag am besten VOR dem Auftritt (am Tag der Veranstaltung) übergeben. Sie können aber auch vorab überweisen, bitte sprechen Sie mich dann an, sie erhalten dann vorab eine Rechnung mit Bankverbindung. Bei Überweisung ist der Betrag bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers (für einen reibungslosen Ablauf)

 
  • Der Auftraggeber klärt mit der Person (Pfarrer/in, Trauredner/in o.ä.), die die Trauung, Taufe oder Trauerfeier durchführt, ob sie mit Songauswahl und dem Einsatz verstärkter Musik einverstanden sind, bevor Sie Manuela als Sängerin engagieren.
  • 60 Minuten vor der Trauung nimmt Manuela den Aufbau und Soundcheck vor. Daher muss eine Stunde vor der Trauung der Zugang zum vereinbarten Auftrittsstandort gewährleistet sein (der Veranstaltungsort darf nicht durch eine vorherige Trauung „versperrt“ sein örtlich/zeitlich). Das Brautpaar hat im eigenen Interesse das Pfarramt, das Standesamt oder die Location über die benötigte Aufbauzeit zu informieren, um Kollisionen mit vorhergehenden Trauungen zu vermeiden. Zeitverzögerungen können zur Nichtdurchführbarkeit des Auftrittes führen.
  • Der 15-minütige Abbau muss unmittelbar nach der Trauung ebenso möglich sein.
  • Sofern die Trauung an einem anderen Ort oder zu einer anderen Tageszeit als oben angegeben stattfindet, hat das Brautpaar dies Manuela unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen.
  • Die Liedauswahl muss bis spätestens 6 Wochen vor der Trauung bekannt gegeben und mit Manuela durchgesprochen werden. Eine Änderung der Songauswahl ist danach nicht mehr möglich.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine genaue Adresse des Veranstaltungsortes mitzuteilen und gegebenenfalls auf Parkmöglichkeiten bzw. auf fehlende Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
  • Sind dem Auftraggeber Straßensperrungen, Verkehrsbehinderungen oder ähnliches bekannt, sollen diese Informationen frühstmöglich für einen reibungslosen Ablauf weitergegeben werden.
  • Bei Außenveranstaltungen muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass ein geeigneter Unterstand (z.B. Pavillon oder Schirm) zur Verfügung steht, der sowohl vor Regen schützt als auch bei starker Sonneneinstrahlung Schatten spendet für die Künstlerin & das Equipment (Wasserschaden / Überhitzung).
  • Der Auftraggeber übermittelt der Künstlerin rechtzeitig vor der Veranstaltung bis spätestens 2 Wochen zuvor, einen Ablaufplan der Veranstaltung  (z.B. Kirchenheft/Abfolge). Bei Hochzeiten/Taufen müssen die Wunschtitel in der richtigen Reihenfolge mit einem Ablaufplan (Kirchenheft/Abfolge) übermittelt werden.
  • Diese Pflichten müssen nicht persönlich vom Brautpaar erfüllt werden, weshalb das Brautpaar auch eine dritte Person mit der Erfüllung der Pflichten beauftragen kann.

§ 5 Trauungen im Freien

Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass das technische Equipment im Zeitrahmen von Aufbau bis Abbau vor schädigenden Einflüssen wie z.B. extremer Hitze, Nässe oder Feuchtigkeit, geschützt ist. Für Beschädigungen dieser Art, die vom Brautpaar zu vertreten sind, hat dieses zu haften.


§ 6 Pflichten der Künstlerin

 
  • Manuela sichert am Veranstaltungstag zur ausgemachten Uhrzeit ein rechtzeitiges Erscheinen am Ort der Hochzeit zu und hat sich auf die Liedwünsche des Brautpaares vorbereitet, um die gewünschte musikalische Begleitung zu gewährleisten.
  • Die Sängerin studiert auf den Wunsch des Brautpaares hin alle im Vorgespräch vereinbarten Lieder ein.
  • Manuela stellt das gesamte technische Equipment (Microfon, PA-Box…) und baut dieses selbständig auf und ab.
  • Sie findet sich 60 bis 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Ort der Veranstaltung ein und führt einen Soundcheck durch.
  • Ferner spricht sie weitere Details mit den anderen Dienstleistern (z.B. Trauredner/in, Pfarrer/in..) ab.

§ 7 Gage

Die Gage ist im Angebot in allen Details aufgeschlüsselt, welches per Mail zugesendet wurde.
Falls weitere, auch unvorhergesehene Kosten entstehen, werden diese auf die Gage aufgerechnet und ggf. auch nachträglich in Rechnung gestellt (z.B. Änderungswünsche bei den Songs).
Die Gesamtgage ist optional erweiterbar , falls im Verlauf der Organisation des Events zusätzliche Wunschlieder oder Lieddarbietungen gewünscht werden. Dies wird zusätzlich schriftlich vereinbart und bestätigt per Mail.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Summe VOR Beginn der Veranstaltung bar an die Künstlerin (durch eine vorher fest vereinbarte Vertrauensperson, z. B. Trauzeuge, Brautmutter etc.) oder auf Wunsch per Überweisung (spätestens bis 14 tage vor Veranstaltungsbeginn).


§ 8 Veranstaltungsabsage bzw. Verschiebung (Stornierung)

Entfällt die Veranstaltung bzw. die Buchung durch Absage des Brautpaares, ohne dass ein Verschulden von Manuela oder höhere Gewalt (Näheres in Paragraph 9) vorliegt, behält Manuela die Anzahlung von 150 Euro ein (Aufwandsentschädigung).
Falls die Absage weniger oder bis zu 1 Monat vor Veranstaltungstag kommuniziert wird, steht Manuela die vereinbarte Gage zur Gänze zu. Ersparte Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, muss das Brautpaar natürlich nicht überweisen.
 
Bitte bedenken Sie, dass ich ab dem Zeitpunkt Ihrer Buchung jede weitere Anfrage für diesen Termin ablehne, was oft nicht wenige sind. Es ist natürlich daher dann mehr als unschön, wenn ich am Ende aufgrund einer Absage komplett ohne Engagement an diesem Tag dastehe. Deshalb nun hierzu folgende Regelung:  

Ausfall-Ersatz bei Terminstornierung

  ab verbindlicher Buchung bis 90 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gage
  ab 60 Tage vor dem Termin: 75% der vereinbarten Gage
  ab 30 Tage vor dem Termin: 100% der vereinbarten Gage


Wichtig: Diese Gebühr berechne ich nur dann, wenn ich für diesen Tag absolut keinen Ersatz-Termin mehr erhalte!

Sollte mir das Brautpaar einen (vergleichbaren) Ersatz-Auftrag für diesen Tag vermitteln können, oder ich bis zu dem Tag anderweitig noch eine Buchung erhalten, erlasse ich die Stornogebühr natürlich gerne. Sie erhalten hierzu dann auch 100% zuverlässig und ehrlich eine Mittilung von mir.

Muss die Veranstaltung verschoben werden, entstehen, wenn beidseitig zeitlich möglich, keine Mehrkosten. Sollte der geänderte Termin bei Manuela jedoch bereits belegt sein, ist dies einer Veranstaltungsabsage seitens des Brautpaares gleichgestellt und es wird, wie im vorherigen Absatz beschrieben, vorgegangen (Stornogebühren werden fällig).

Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Manuela werden sich die Vertragsparteien ernsthaft bemühen, sich einvernehmlich, entweder auf eine Vertragsauflösung samt Rückerstattung der Anzahlung oder auf eine von Manuela organisierte Ersatzsängerin, zu einigen. Ist Manuela durch Krankheit verhindert, so ist dies dem Brautpaar unverzüglich mitzuteilen.
Fälle höherer Gewalt führen zur Vertragsauflösung samt Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche.


§ 9 WIDERRUF & RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN (detailliert):

Kommt die Veranstaltung nicht zustande bzw. verletzt der Auftraggeber schuldhaft Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so dass der vereinbarte Auftritt nicht oder nicht einwandfrei stattfinden kann, tritt eine Verdienstausfallsentschädigung an die Künstlerin im Rahmen der Stornobedingungen in Kraft. Ausgenommen davon sind Fälle höherer Gewalt wie Unfall, Unwetter oder persönliche, schwerwiegende Gründe wie Todesfall, schwere Krankheit, Eheschließung ausgeschlossen durch staatliche Reglementierung (Vorlage Totenschein, Attest oder Bestätigung des Standesamtes / Behörde, um Betrug auszuschließen).
Sollte das Ehepaar aus anderen als oben genannten Gründen beschliessen nicht zu heiraten, dann ist dies kein fall von höherer Gewalt: In diesem Fall beträgt die Stornogebühr 100%.

Höhere Gewalt im Rahmen einer Pandemie (z. b. Covid 19) wird anerkannt, sofern es staatlich angeordnete Veranstaltungsverbote für diese Art von Event für den vereinbarten Termin gibt, so dass die Veranstaltung, für die die Sängerin gebucht wurde nicht stattfinden kann.

Veranstaltungsbeschränkungen (z. B. Verringerung der Gästeanzahl oder Teile der geplanten Feier
können nicht stattfinden (z. B. kirchliche Trauung möglich, die Feier danach ist verboten) zählen nicht als höhere Gewalt, da die Leistung der Sängerin für das explizit gebuchte Event (z.B. kirchliche Trauung) weiterhin erbracht werden kann. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Wird ein gebuchter Termin verschoben, muss der neue Termin mit der Künstlerin abgeklärt werden, um eine weiterhin einwandfreie Darbietung zu garantieren. Zudem fallen für die
Verschiebung Stornogebühren an, da der vorhergehende Termin exklusiv freigehalten wurde.

Sollte der Auftrittsbeginn sich aufgrund von Verspätungen jedweder Art stark verzögern, kann bei Mehrfachbuchungen der Künstlerin am Auftrittstag keine Garantie für einen Auftritt bzw. die gesamte Länge des Auftritts gewährleistet werden. Um anschließende Terminbuchungen wahrnehmen zu können, zu der sich die Künstlerin verpflichtet hat, wird die Künstlerin rechtzeitig abbauen und sich auf dem Weg zur Folgebuchung machen. Das Verschulden liegt ausschließlich beim Veranstalter und entbindet ihn nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage. Wenn sich eine Verzögerung vor dem Beginn der Veranstaltung abzeichnet, wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht, die Darbietung der gesamten Liedauswahl zu gewährleisten (z. B. durch verschieben der Lieder in der Reihenfolge nach vorne im Ablauf).

Laut Gesetz besteht für ein uhrzeitgebundenes Termingeschäft kein 14-tägiges Widerrufsrecht, so dass die Stornobedingungen mit Bestätigung der Buchung durch den Auftraggeber (mündlich / schriftlich) sofort greifen.

Im Falle unvorhersehbarer Krankheit der Künstlerin hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Künstlerin. Diese bemüht sich zeitnah um einen adäquaten, qualitativ hochwertigen Ersatz. Es kann jedoch kein Anspruch vonseiten des Auftraggebers auf eine Ersatzsängerin oder die Übernahme der Gage für die Ersatzssängerin durch die ursprünglich gebuchte Künstlerin gestellt werden.


§ 10 Liedauswahl

Im Angebot von Manuela Stütz sind folgende Lieder aus ihrem Repertoire enthalten, welches Sie unter https://www.voiceofhearts.de/repertoire finden.

Sollten Sie einen oder mehrere Ihrer gewünschten Songs nicht im Repertoire finden, studiert Manuela Stütz diese gerne für Sie ein, sofern die Lieder folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen dem Anlass (Kirche,…) entsprechen und für sie stimmlich umsetzbar sein. Pro für Sie extra einstudierten Song berechnet Manuela pauschal 80 Euro. Der entsprechende Song wird anschließend in das Repertoire aufgenommen. Die Liedauswahl muss, sofern sie aus Manuela Stütz´ Repertoire stammt, spätestens 6 Wochen vorher definitiv festgelegt werden. Wird ein Song extra für Sie einstudiert, muss dieser ebenfalls mindestens 6 Wochen vorher bindend festgelegt werden. Diese Vorlaufzeit ist nötig, da der Song nicht nur gesanglich einstudiert, sondern gegebenfalls auch noch durch eine Pianistin/einen Pianisten eingespielt werden muss. Eventuelle Absprachen zur Gestaltung des Playbacks sind verbindlich und können nicht geändert werden, da durch das Erwerben/Einspielen des Songs bereits Kosten für Manuela Stütz entstehen.

Das Angebot beinhaltet bei Hochzeiten bis zu 5 Songs. Bei Taufen und Trauerfeiern bis zu 3 Songs.


GEMA

Bei musikalischen Auftritten in der Kirche fallen für Sie keine GEMA Gebühren an, da hier Rahmenverträge zwischen Kirche und GEMA greifen
Hochzeiten und Privatfeiern sind in der Regel GEMA-frei, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten der www.gema.de

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten nutzt Manuela Stütz nur zur Erstellung und  Abwicklung des Angebots, des Auftrags und die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags. Nach beiderseitiger Erfüllung des Vertrages oder bei Nichtannahme des Angebots werden Ihre Daten wieder gelöscht, mit Ausnahme der Rechnungen, die einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren unterliegen.

Filmen und Fotos

Filmen, fotografieren Sie Manuela Stütz oder machen Sie eine Audioaufnahme, bedarf die Veröffentlichung jeglicher Art ihrer Zustimmung.

Nicht-Einhalten der AGB’s

Bei Nicht-Einhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrerseits, behält Manuela Stütz sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. In diesem Fall werden die oben angegebenen Stornierungskosten fällig (siehe Paragraph 8).

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
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